Analysis III WS 2011/2012
Modulprüfung
- Voraussetzung zur Teilnahme an der Modulprüfung ist in allen Fällen das Erreichen der Studienleistung. Eine Übungsklausur als Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung gibt es nicht. Das Modul kann nur abgeschlossen werden, wenn die Modulprüfungen Analysis 1 und Analysis 2 bestanden sind. Falls Sie das Analysis 1 oder Analysis 2 Modul noch nicht abgeschlossen haben, können Sie die Vorlesung dennoch hören und die Studienleistung erwerben. Alle Studierende, die bei mir die Studienleistung erreichen und deren Studienordnung eine mündliche Modulprüfung vorsieht, können diese bei mir ablegen, allerdings erst nach Abschluss der Analysis 1 und Analysis 2 Module.
- Mündliche und schriftliche Modulprüfungen sind benotet.
- Studenten in den Studiengängen Mathematik
und Technomathematik nach der neuen Prüfungsordung müssen eine mündliche Modulprüfung ablegen.
- Studenten in den Studiengängen Mathematik
und Technomathematik nach der alten Prüfungsordung müssen die
Modulprüfung schriftlich ablegen
und sich hierzu über das BOSS-System anmelden.
- Studenten der Wirtschaftsmathematik
können eine Modulprüfung in Analysis III nur schrifftlich ablegen und müssen
sich zur Klausur über das BOSS-System anmelden.
Unbenotetes Modul
Studierende der Wirtschaftsmathematik können das Modul auch als unbenotetes Modul ohne Modulprüfung abschließen. In diesem Fall muss nur die Studienleistung erreicht werden.
Studienleistung:
In jedem Fall müssen zum Erreichen der Studienleistung die folgenden
Kriterien erfüllt sein:
- 50% der Punkte der Übungsaufgaben
- aktive Teilnahme an den Übungen (Vorrechnen und Anwesenheit)