MAT-899

Modul: Masterarbeit Mathematik MAT-899
Masterstudiengang: Master Mathematik, Master Technomathematik, Master Wirtschaftsmathematik
Turnus:
jedes Semester
Dauer:
1 Semester
Studienabschnitt:
ab dem 9. Semester
Leistungspunkte:
30
Aufwand:
900
1 Modulstruktur
Nr Element/Veranstaltung Typ Leistungspunkte SWS
1 Masterarbeit Prj 26
2 Vortrag zur Masterarbeit Prj 4
2 Lehrveranstaltungssprache: Deutsch
3 Lehrinhalte

Hinweis: Die Masterarbeit wird ausführlich in der Prüfungsordnung beschrieben: § 17 Masterarbeit (Thesis) § 18 Abgabe und Bewertung der Masterarbeit

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat mit den im Masterstudium erworbenen Fachkenntnissen in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein vertieftes Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie oder er recherchiert hierzu relevante Fachliteratur und wertet diese eigenständig aus. Die Arbeit ist selbstständig in angemessener Form darzustellen und zu dokumentieren. Der Umfang der Arbeit sollte 100 Seiten nicht überschreiten. Die Ergebnisse der Masterarbeit sind in einem mündlichen Vortrag vor der Betreuerin oder dem Betreuer der Arbeit vorzustellen.

Die Masterarbeit kann auf Antrag in englischer Sprache geschrieben werden.

4 Kompetenzen

Die Studierenden können sich eigenständig ein neues Thema erarbeiten und dieses Thema in einem größeren Zusammenhang einordnen. Sie können Fragestellungen verknüpfen, Methoden und Ergebnisse strukturiert vermitteln sowie kritisch diskutieren. Die Studierenden können die eigene Arbeit kompakt präsentieren und diskutieren sowie Ausblicke auf weitere Forschungen, Übertragbarkeit auf andere Fragestellungen und deren Grenzen darstellen.

5 Prüfungen

Modulprüfung

6 Prüfungsformen und -leistungen

Masterarbeit von max. 100 Seiten, benotet Bearbeitungszeit: 6 Monate Vortrag über die Arbeit, unbenotet (§ 18 (3))

Hinweis: Seit Oktober 2019 (Anmeldedatum) ist die Abgabe der Abschlussarbeit in digitaler Form als Regelfall vorgesehen.

7 Teilnahmevoraussetzungen

vgl. Prüfungsordnung § 17: 60 LP Die Masterarbeit (Thesis) kann nach dem Erwerb von 60 Leistungspunkten aufgenommen werden.

Hinweis: Im Masterstudium Wirtschaftsmathematik kann die Abschlussarbeit sowohl in der Mathematik als auch in den Wirtschaftswissenschaften geschrieben werden.

Hinweis: Die Masterarbeit baut in der Regel auf Modulen im Wahlpflichtbereich auf (Vorlesungen, Seminare, Projekte). Die Studierenden sollte daher frühzeitig Kontakt mit möglichen Betreuer/inne/n aufnehmen, um ein Thema zu finden und einzugrenzen und ggf. Module oder Themen zu identifizieren, die das Thema der Abschlussarbeit gut ergänzen.

Die Masterarbeit kann ganzjährig angemeldet werden.

Anmerkung: Bis zur Prüfungsordnung 2015 handelt es sich um § 16 und § 17.

8 Modultyp und Verwendbarkeit des Moduls
  1. Pflichtmodul für Master Mathematik, Master Technomathematik, Master Wirtschaftsmathematik
9 Modulbeauftragte/r
Studiendekan/in Mathematik
Zuständige Fakultät
Fakultät für Mathematik

Veranstaltungen zu diesem Modul

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