Prof. Dr. Franz Kalhoff
BAföG-Beauftragter der
Fakultät für Mathematik
Im Folgenden finden Sie Informationen über das Verfahren bei
BAföG-Angelegenheiten für die Studiengänge Gymnasiales
Lehramt und Berufskolleg an der Fakultät für Mathematik der TU Dortmund.
- Wenn Sie eine Bestätigung von Studien- und Prüfungsleistungen
auf dem entsprechenden Formular (Formblatt 5 / Leistungsnachweis) des
BAföG-Amtes benötigen, füllen Sie dieses Formular bitte vollständig
aus, einschließlich der Auflistung
der Veranstaltungen (mit Datum) im unteren Teil des
Formulars.
- Gegenüber dem BAföG-Amt gültig wird dieses Formular durch die
Unterschrift des BAföG-Beauftragten der Fakultät für den jeweiligen
Studiengang sowie den amtlichen Stempel des Dekanates.
- Hierzu müssen Sie Ihre angegebenen Studienleistungen
nachweisen. Fügen Sie dazu Ihrem Antrag entweder eine vom Prüfungsamt bestätigte Liste
Ihrer Leistungen (BOSS) bei oder bringen einen aktuellen Ausdruck aus BOSS mit und versehen ihn mit folgendem
handschriftlichen Zusatz:
"Hiermit bestätige ich ausdrücklich, dass ich die aufgelisteten Prüfungs- bzw.
Studienleistungen wie angegeben absolviert habe (Datum, Unterschrift)".
- Leistungen, die nicht in BOSS erfasst sind, weisen Sie bitte auf andere Weise nach
(Leistungsnachweise in Papierform, Proseminarscheine). Bitte Originale
und Kopien beifügen; Originale gehen sofort an Sie zurück.
- Fügen Sie Ihrem Antrag eine aktuelle
Semesterbescheinigung bei (das ist nicht der Studierendenausweis).
- Geben Sie diese Unterlagen bitte persönlich im Sekretariat
bei Frau
Ratzlaff ab (Anwesenheit in der Regel Di 08 - 15 und Do 08 - 15 Uhr) und planen Sie eine
Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen ein.
- Ausreichende Leistungen werden bescheinigt, wenn die
Leistungen des normalen Studienverlaufs laut Studienordnung
erbracht sind oder höchstens eine Leistung fehlt; vergl. Paragraph 48 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
- Beachten Sie, dass zum Ende des 4. Semesters auch für die
Lineare Algebra II und die Analysis II die Modulabschlüsse, nicht nur
die Studienleistung vorliegen sollten.
- Wenn Sie diese Bedingungen nicht vollständig erfüllen, bzw.
Verzögerungen im Studienverlauf absehbar sind, melden Sie sich
bitte frühzeitig persönlich
in meiner Sprechstunde. Die genauen Zeiten finden Sie unter dem Punkt "Aktuelles" auf meiner Homepage.
gez. F. Kalhoff