BAföG-Regelungen für die Studiengänge des
Gymnasialen Lehramtes
- Hier einige Informationen über das Verfahren bei
BAföG-Angelegenheiten. Als Beauftrager der Fakultät für Mathematik bin
ich für die Studiengänge Gymnasiales
Lehramtes und Berufskolleg zuständig.
- Wenn Sie eine Bestätigung von Studien- und Prüfungsleistungen auf dem entsprechenden Formular (Formblatt 5 / Leistungsnachweis) des BAföG-Amtes benötigen, füllen Sie dieses Formular bitte vollständig aus, einschließlich der Auflistung der Veranstaltungen (mit Datum) im unteren Teil des Formulars.
- Gegenüber dem BAföG-Amt gültig wird dieses Formular durch die Unterschrift des BAföG-Beauftragten der Fakultät für den jeweiligen Studiengang sowie den amtlichen Stempel des Dekanates.
- Hierzu müssen Sie Ihre angegebenen Studienleistungen
nachweisen. Beachten Sie, dass die Fakultät keinen
Zugang zu Ihren Daten in BOSS hat.
Fügen Sie deshalb Ihrem Antrag einen aktuellen Ausdruck aus BOSS bei und machen
folgenden handschriftlichen Zusatz:
"Hiermit bestätige ich
ausdrücklich, dass ich die aufgelisteten Prüfungs- bzw.
Studienleistungen wie
angegeben absolviert habe (Datum, Unterschrift)". Leistungen, die nicht
in BOSS erfasst sind, weisen Sie bitte auf andere Weise nach
(Leistungsnachweise in Papierform, Proseminarscheine). Bitte Originale
+ Kopien beifügen; Originale gehen sofort an Sie zurück.
- Alternativ zum vorgenannten Verfahren können Sie eine vom Prüfungsamt
bestätigte Liste Ihrer Leistungen vorlegen.
- Fügen Sie Ihrem Antrag eine aktuelle Semesterbescheinigung bei (das ist nicht der Studierendenausweis) .
- Geben Sie diese Unterlagen persönlich in meinem Sekretariat bei Frau Strauch ab (Anwesenheit in der Regel Mo, Mi 9 - 15 Uhr, Do 8 - 11:30) und planen Sie eine Bearbeitungszeit von i.d.R. einer Woche ein.
- Ausreichende Leistungen werden bescheinigt, wenn die Leistungen des normalen Studienverlaufs laut Studienordnung erbracht sind oder höchstens eine Leistung fehlt; vergl. § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
- Beachten Sie, dass zum Ende des 4. Semesters auch für die Lineare Algebra II und die Analysis II die Modulabschlüsse, nicht nur die Studienleistung vorliegen sollten.
- Wenn Sie diese Bedingungen nicht vollständig erfüllen, bzw. Verzögerungen im Studienverlauf absehbar sind, melden Sie sich bitte frühzeitig persönlich in meiner Sprechstunde.
gez. R. Scharlau