Kurzinfo – Studienfach Mathematik Studiengang Lehramt Sekundarstufe I
 
 

Formales

Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich.
Zugangsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Einschreibung ist direkt beim Studentensekretariat der Universität Dortmund möglich. Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen.
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG beträgt ebenfalls 7 Semester.

Das Studium der Mathematik für die Sekundarstufe I an der Universität Dortmund

Studieninhalte und -schwerpunkte:
Das Ziel des Studiums besteht im Erwerb fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und unterrichtspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung erforderlich sind und die die Studierenden auf die Berechtigung vorbereiten, das Lehramt Mathematik in der Sekundarstufe I selbstständig auszuüben.

Weitere Fächer:
Der Studiengang „Lehramt Sekundarstufe I" besteht generell aus dem Studium von zwei Unterrichtsfächern sowie den erziehungswissenschaftlichen Studien.

Das Unterrichtsfach Mathematik kann an der Universität Dortmund zur Zeit mit den Unterrichtsfächern
Biologie, Deutsch, Englisch, Geographie, Geschichte, Hauswirtschaftwissenschaft, Kunst, Musik, Physik, Religionslehre, Sport, Technik, Textilgestaltung kombiniert werden.

Studienaufbau:

Das Studium umfasst in der Regel je drei Semester für das Grund- und Hauptstudium sowie ein Semester für das Erste Staatsexamen.
 

Im Grundstudium  sind zu belegen:

1. Semester   Einführung in die Algebra,
2. Semester   Elementargeometrie,
3. Semester   Differential- und Integralrechnung,
jeweils im Umfang von 6 Semesterwochenstunden (SWS), davon 4 SWS Vorlesung und 2 SWS Übung.

Hinzu kommt ein Proseminar, z.B. „Problemlösen" (2 SWS), sowie im 3. Semester eine Didaktik-Vorlesung (2 SWS).

Außerdem wird ein Computer-Praktikum (als einwöchiger Kompaktkurs) angeboten, da in zahlreichen Veranstaltungen des Hauptstudiums Computer-Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen.
Zulassungsvoraussetzung: Zwei Leisungsnachweise aufgrund je einer dreistündigen Klausur aus zwei verschiedenen der drei Teilgebiete Algebra, Geometrie, Analysis.
Form und Gegenstand: Eine mündliche Prüfung über Analysis sowie eine  mündliche Prüfung über Algebra oder Geometrie, jeweils von 15-20 Minuten Dauer. Zu dem Teilgebiet, das nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein soll, muss ein Leistungsnachweis vorliegen. Die Prüfungen werden benotet.
Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung.

Das Hauptstudium kann in der Regel nur dann uneingeschränkt aufgenommen werden, wenn vorher die Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen worden ist. (Näheres vgl. §12 der Studienordnung.)
 

Inhalte des Hauptstudiums:

4 Veranstaltungen, jeweils mit 2 SWS Vorlesung und 2 SWS Übung, aus den folgenden drei Bereichen (davon je eine aus A, B und C sowie eine weitere aus A oder B): 

Bereich Titel der Veranstaltung z.B.
A

Algebra und Geometrie

Analytische Geometrie
Diskrete Geometrie
Kugelgeometrie
Elementare Zahlentheorie
Aufbau des Zahlsystems
B

Analysis und Angewandte Mathematik

Ausgewählte Kapitel aus der Analysis
Analysis und Geometrie
Einführung in die Stochastik
Einführung in die Numerische Mathematik
Optimierung
C

Didaktik der Mathematik

Grundfragen des Mathematikunterrichts
Didaktik der Arithmetik und Algebra
Didaktik der Geometrie
Didaktik der Stochastik

Die erfolgreiche Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen wird durch einen Klausurschein nachgewiesen, der aufgrund einer zweistündigen Klausur erworben werden kann.
 Hinzu kommen je ein fachwissenschaftliches und ein fachdidaktisches Seminar (je 2 SWS). Man erwirbt einen Seminarschein in der Regel durch ein Referat.

Das Hauptstudium wird durch die Erste Staatsprüfung im Fach Mathematik abgeschlossen. Als Voraussetzung sind hierzu 2 Lestungsnachweise und 2 qualifizierte Studiennachweise vorzulegen; dabei gilt (etwas vereinfacht):
        Leistungsnachweis = Klausurschein + Seminarschein
        qualifizierter Studiennachweis = Klausurschwein
(Näheres vgl. §§12-14 der Studienordnung)
 

Die Erste Staatsprüfung bildet den Abschluss des Studiums. Prüfungsleistungen im Fach Mathematik sind:

  1. die schriftliche Hausarbeit (wahlweise in Mathematik oder im anderen Unterrichtsfach),
  2. eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur), Dauer 4 Stunden,
  3. eine mündliche Prüfung, Dauer 40 Minuten.


Praktika:

a) Fachdidaktisches Tagespraktikum (2 SWS), in der Regel im Hauptstudium;

b) Blockpraktikum, Dauer 5 Wochen, in den Semesterferien z.B. zwischen dem 3. und 4. Semester
(wird mit 2 SWS angerechnet).
 
 

Hinweise für ausländische Studierende

Information und Beratung ausländischer Studienbewerber/innen
Akademisches Auslandsamt, Universität Dortmund, 44221 Dortmund, Emil-Figge-Str. 66, Campus Nord,
Gebäude Chemietechnik, Geschoßbau 1, Räume E10-15
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9.30 - 11.30 Uhr, Mittwoch zusätzlich 14.00 - 15.30 Uhr
 
 

Wichtige Adressen
 
Studienfachberatung
Zentrum für Studieninformation und Beratung
Beratungsdienst behinderter
Studierender
Dr. B. Schuppar
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Mathematik-Gebäude 4. Stock R. 435
Emil-Figge-Str. 50, Raum 3.514
Emil-Figge-Str. 50, Raum 0.302
Tel.: 0231/755-2940
Tel. 0231 / 755 - 2345
Tel. u. Fax. 0231/755-2848; Schreibtelefon 0231/755-5350
Sprechstunde 
z.Z. Di 10.00 -11.00 Uhr
Offene Sprechzeiten:
Mo - Fr  09.00 - 12.00 Uhr
und
13.00 - 15.00
Beratung nach Absprache
Offene Sprechstunde während der Vorlesungszeit: Mi 10.00 - 12.00 Uhr

 
 
 

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Aktualisiert am 03.07.00                                                                                                 Studentische Service Zentrale -SuSi_Z