Institut für Didaktik der Mathematik |
2. Lehramt für die Sekundarstufe I (Mathematik)
2.1 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Zwischenprüfung kann nur zugelassen werden, wer:
1. in dem der Prüfung vorangegangenen Semester für diesen Studiengang
an der Universität Dortmund eingeschrieben war,
2. zwei Leistungsnachweise aufgrund einer dreistündigen Klausur
zu zwei verschiedenen der folgenden drei Teilgebiete
a) Lineare Algebra
b) Geometrie
c) Analysis
erbracht hat.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist schriftlich
zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. Immatrikulationsnachweis
2. die erforderlichen Leistungsnachweise gemäß Abs. 1
3. Benennung der Vorlesungen gemäß 2.2 (1)
4. gegebenenfalls einen Vorschlag für die Bestellung der Prüfer/Prüferinnen
gem. § 4 Abs. 3
5. eine Erklärung, ob der Kandidat/die Kandidatin bereits eine
Zwischenprüfung oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt Mathematik
für die Sekundarstufe I nicht oder endgültig nicht bestanden hat,
oder ob sie/er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet
oder den Prüfungsanspruch durch Versäumen einer Wiederholungsfrist
verloren hat,
6. eine Erklärung darüber, ob sie/er der Zulassung von Zuhörern
bei den Prüfungen gemäß § 9 zustimmt oder widerspricht.
Die Kandidatin/der Kandidat kann bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin
ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
2.2 Form und Gegenstand der Zwischenprüfung
(1) Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Die Teilprüfungen
sind
1. eine mündliche Prüfung über den Stoff einer vierstündigen Vorlesung
aus dem Teilgebiet c) Analysis gemäß Abs. 1
2. eine mündliche Prüfung über den Stoff einer vierstündigen Vorlesung
aus einem der Teilgebiete a) oder b) gemäß Abs. 1.
Zu dem Teilgebiet, das nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung
ist, muß ein Leistungsnachweis vorliegen.
(2) Jede Teilprüfung wird von einem/einer Prüfer/Prüferin und
einem/einer Beisitzer/Beisitzerin als Einzelprüfung durchgeführt.
(3) Die mündlichen Teilprüfungen gemäß Abs. 1 dauern in der Regel
mindestens 15 Minuten, maximal 20 Minuten.
2.3 Benotung
Die beiden Prüfungsleistungen werden einzeln nach § 11 Abs. 2
Satz 2 ZPO i. V. m. § 12 Lehramtsprüfungsordung benotet. Aus den
Einzelnoten wird eine Gesamtnote für die Zwischenprüfung im Fach
Mathematik für die Sekundarstufe I gebildet. Dabei werden die
beiden Einzelnoten gleich gewichtet. Die Einzelnoten und die Gesamtnote
werden in das Zeugnis über die Zwischenprüfung aufgenommen.
Ergänzende Hinweise: Antragsformulare gibt es in den Sekretariaten (siehe 2.1(2)). Abgabe und damit Meldung zur Prüfung bei: AOR M. Möller, Zi. 423 Meldungen werden ab sofort entgegengenommen. |
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