Institut für Didaktik der Mathematik |
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Studienordnung für den Studiengang Mathematik (als Schwerpunktfach - weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Dortmund mit dem Abschluß »Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe«
veröffentlicht in: Amtliche Mitteilungen der Universität
Dortmund Nr. 5/96. Dortmund, 31.05.1996
II. Besonderer Teil für Mathematik als
weiteres Unterrichtsfach
(1) Das Studium gliedert sich in die Bereiche:
A Ausgewählte Kapitel aus der Mathematik
B Didaktik der Mathematik in der Primarstufe
(2) Diese Bereiche gliedern sich in Teilgebiete, welche in den §
15, 17 näher bezeichnet werden.
Während des Grundstudiums sind im Umfang der angegebenen Semesterwochenstunden zu studieren:
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SWS |
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Einführung in die Arithmetik |
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Einführung in die Geometrie |
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Einführung in die Didaktik |
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*) Die Veranstaltung Einführung in die Didaktik des Mathematikunterrichts in der Primarstufe wird im Rahmen der Möglichkeiten im Sommersemester angeboten.
(1) Das Grundstudium wird mit dem Erwerb der Bescheinigung
über den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums
abgeschlossen.
Die Bescheinigung wird vom Leiter des Instituts für Didaktik der
Mathematik nach Vorlage der in (2) geforderten Scheine
ausgestellt.
(2) Dazu ist die Vorlage folgender Scheine erforderlich:
1: Ein Leistungsnachweis Mathematik im Grundstudium,
2: Ein Leistungsnachweis Didaktik des Mathematikunterrichts im
Grundstudium,
(3) Der Leistungsnachweis Mathematik im Grundstudium wird nach
Vorlage von Teilleistungsnachweisen in den Teilgebieten G1 und G2 vom
Leiter des Instituts für Didaktik der Mathematik
ausgestellt.
Die Teilleistungsnachweise in G1 und in G2 werden jeweils aufgrund
einer bestandenen zweistündigen Klausur (in der Regel am Ende
des Semesters) erworben.
(4) Der Leistungsnachweis Didaktik des Mathematikunterrichts im
Grundstudium wird durch das Bestehen der drei- bis
vierstündigen Klausur zum Teilgebiet G3 erworben.
(5) Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsnachweises im
Teilgebiet G3 ist die Vorlage des Teilleistungsnachweises in G1, der
in einem vorangegangenen Semester erworben wurde.
(1) Das Hauptstudium gliedert sich in folgende Bereiche und Teilgebiete:
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Kenn- zeichnung |
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Umfang |
A | |||
Ausgewählte |
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V 2; Ü |
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V 2; Ü | |
B | |||
Didaktik der |
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V 2; Ü | |
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V 2; Ü | |
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V 2; Ü |
Zur Orientierung wird jede Veranstaltung des Hauptstudiums im
Vorlesungsverzeichnis und am Schwarzen Brett einem oder mehreren
Teilgebieten zugeordnet.
(2) Im Hauptstudium ist das Studium von zwei Teilgebieten
nachzuweisen.
Das ordnungsgemäße Studium setzt Studien in einem
Teilgebiet des Bereichs A und in einem Teilgebiet des Bereichs B
voraus.
Ein Teilgebiet aus den Bereichen A oder B hat einen Umfang von vier
Semesterwochenstunden.
(1) Für den Antrag auf Zulassung zur Ersten
Staatsprüfung gemäß § 14 LPO bzw. bei der
Ergänzung dieses Antrags gemäß § 15 LPO sind
für das Fach Mathematik vorzulegen:
(a) die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluß des
Grundstudiums,
(b) ein Leistungsnachweis aus dem Bereich B,
(c) ein qualifizierter Studiennachweis aus dem Bereich A,
(2) Ein Leistungsnachweis wird in der Regel auf Grund einer
erfolgreich bestandenen Klausur zu einer vierstündigen
Veranstaltung erworben. Die entsprechende Klausur ist in der Regel 2
oder 3-stündig.
(3) Der qualifizierte Studiennachweis aus dem Bereich A wird aufgrund
individueller aktiver Teilnahme an einer Veranstaltung des
entsprechenden Bereichs erworben. Dies kann beispielsweise durch ein
Referat, eine schriftliche Unterrichtsvorbereitung, eine schriftliche
Hausaufgabe, aber auch durch eine bis zu zweistündige Klausur
erfolgen, zu deren Bestehen allerdings gegenüber den
Maßstäben eines Leistungsnachweises deutlich geringere
Anforderungen gestellt werden. Näheres regelt der jeweilige
Dozent der Veranstaltung.
(4) Ein Leistungsnachweis im Hauptstudium kann nur erworben werden,
wenn das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen ist.
Zum Erwerb des qualifizierten Studiennachweises genügt die
Vorlage der beiden Teilleistungsnachweise in G1 und in G2.
Die mündliche Prüfung bzw. die schriftliche Arbeit unter Aufsicht beziehen sich auf die im Hauptstudium studierten Teilgebiete.
IV. Übergangs- und Schlußvorschriften
Diese Studienordnung Tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der
Universität Dortmund in Kraft. Sie gilt für die
Studierenden des Studiengangs Mathematik mit dem Abschluß
?Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die
Primarstufe?, die ihr Studium im Sommersemester 1996 oder später
aufgenommen haben.
Für die anderen Studierenden gelten Übergangsregelungen, die in der Studienberatung beim Studienfachberater (zur Zeit Prof. Dr. W. Winzen) erfragt werden können |
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