Institut für Didaktik der Mathematik |
Zwischenprüfung im Fach Mathematik für den Studiengang
Lehramt für die Primarstufe
(1)Studenten(-innen) mit dem weiteren Unterrichtsfach Mathematik
legen keine Zwischenprüfung ab. Diese lassen sich ihr Grundstudium wie bisher vom Leiter des
Instituts für Didaktik der Mathematik nach Vorlage von zwei Teilleistungs
nachweisen in G1 (Einführung in die Arithmetik), G2 (Einleitung
in die Geome trie) und einem Leistungs nachweis in G3 (Didaktik
des Mathematikunterrichts in der Primarstufe) bescheinigen.
(2) Studenten(-innen) mit Schwerpunktfach Mathematik, die im SS 95
und früher mit ihrem Studium an der Universität Dortmund begonnen
haben, legen ebenfalls keine Zwischenprüfung ab. Auch sie lassen sich ihr Grundstudium unter
Vorlage obiger Leistungsnachweise und von drei Teilnahmebescheinigungen
für
- ein Proseminar über Problemlösen
- einen Programmierkurs
- ein Proseminar zur elementaren Algebra vom Leiter des Instituts
für Didaktik der Mathematik bescheinigen.
(3) Studenten(-innen) mit Schwerpunktfach Mathematik, die im WS 1995/96 und später mit ihrem Studium an der Universität Dortmund begonnen haben, legen eine Zwischenprüfung ab. Diese ist wie folgt geregelt:
§ Zulassung
(1) Zur Zwischenprüfung kann nur zugelassen werden, wer
1. für diesen Studiengang an der Universität Dortmund eingeschrieben
ist,
2. im Grundstudium den Leistungsnachweis Mathematik im Grundstudium, bestehend aus zwei Teilleistungsnachweisen in G1 (Einführung
in die Arithmetik) und G2 (Einführung in die Geometrie) und den
Leistungsnachweis Didaktik des Mathematikunterrichts in der Primarstufe erworben hat.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist schriftlich
zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. die Nachweise über das Vorliegen der in Absatz (1) genannten
Zulassungsvoraussetzungen
2. einen Vorschlag für die Bestellung des Prüfers.
3. eine Erklärung darüber, ob der Kandidat der Zulassung von Zuhörern
bei der mündlichen Prüfung zustimmt oder widerspricht.
Anträge nimmt Herr AOR Möller in Raum M 423 entgegen.
§ Form und Gegenstand der Zwischenprüfung
(1) Die Zwischenprüfung wird in der Regel als mündliche Prüfung
mit einer Dauer von 30 Minuten abgehalten.
(2) Gegenstand der Zwischenprüfung sind die Teilgebiete des Grundstudiums
mit Schwerpunkt auf den Inhalten der Veranstaltung "Ausgewählte
Kapitel aus der Elementaren Algebra".
Rechtliche Grundlage für die Zwischenprüfung im Lehramt der Primarstufe
ist die Zwi schenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge
an der Univer sität Dortmund mit den besonderen Bestimmungen für
das Schwerpunktfach Mathematik.
Auskunft erteilt: Prof. Dr. Gerhard Müller in Raum M425 in der Sprechstunde Mo 11 - 12 |
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