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- Internationaler Austausch
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Rückkehr und Anerkennung
Willkommen zurück - wir hoffen, Sie hatten einen tollen Aufenthalt an Ihrer Gastuniversität.
Um die letzte Zahlung des Mobilitätszuschusses zu erhalten und um überhaupt Anspruch auf den bisher gezahlten Zuschuss zu haben müssen beim Referat Internationales weitere Formalitäten erledigt werden.
Ausführliche Informationen über die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:
vor | während | nach dem Aufenthalt / Erasmus / Referat Internationales.
Von Ihrer Gasthochschule erhalten Sie ein Transcript of Records über Ihre erbrachten Studienleistungen.
Die Anerkennung erfolgt durch den/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein:
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Transcript of Records Ihrer Gasthochschule
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Recognition Outcomes / Referat Internationales
(Formular)
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Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen / Zentrale Prüfungsverwaltung, Team 4
(Formular)
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Learning Agreement
Gerne geben wir Ihnen auch zu diesem Vorgang weitere Informationen oder beantworten Ihre Fragen. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau
Strauch
(Sekretariat).