Bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten bitte an die folgende Mail wenden: Prüfungsmanagement
Bachelor
Die aktuelle Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang nach LABG 2009/2016 finden Sie hier.
Master
Die aktuelle Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang nach LABG 2009/2016 finden Sie hier.
Informationen zur Abmeldung von Prüfungen im Krankheitsfall finden Sie hier sowie auf der Seite der Prüfungsverwaltung.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Prüfungen folgenden Sachverhalt: Modulabschlussprüfungen werden einmal pro Semester angeboten. Einmal erbrachte Studienleistungen sind dauerhaft gültig. Allerdings kann bei schriftlichen Prüfungen nur für die zwei folgenden Semester eine Klausurstellung zu der von Ihnen besuchten Veranstaltung gewährleistet werden. Übernimmt ein*e ander*e Dozent*in in den folgenden Semestern die Veranstaltung Ihres besuchten Teilgebietes, so erhalten Sie ggf. deren Klausurstellung.
Weiterführende Informationen zu den An- und Abmeldungen für Prüfungen finden Sie unter Anmeldung zu Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass für die Klausuren jeweils die Inhalte der aktuellen Lehrveranstaltungen prüfungsrelevant sind. Sollten Sie eine Studienleistung zu einer Veranstaltung in einem früheren Semester (und ggf. auch bei einer anderen Lehrperson) abgelegt haben, informieren Sie sich bei den aktuellen Veranstaltern über mögliche andere Inhalte. In der Regel erhalten Sie alle aktuellen Unterlagen zur Vorbereitung in den jeweiligen Moodle-Räumen.
Die Hörsäle zu den Klausuren werden rechtzeitig von den jeweiligen Veranstaltern bekannt gegeben.
Änderungen vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass die Klausuren in den Veranstaltungen Geometrie und Sachrechnen, Didaktik der Mathematik des Gymnasiums sowie Grundlegende Ideen der Mathematikdidaktik in der Sekundarstufe (abweichend zu den anderen Veranstaltungen) in jedem Semester zu genau einem Termin geschrieben werden.
Im Folgenden finden Sie die Klausurtermine im WiSe 24/25. Sie werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt (Stand 07.10.2025).
Schriftliche Prüfungen (insbesondere Klausuren) werden nach den Richtlinien der Aufbewahrungsfristen der Technischen Universität Dortmund (Stand 2012) zwei Jahre lang ab Klausureinsicht bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres (Hausarbeiten) aufbewahrt. Anschließend können Studierende die Prüfungen abholen, andernfalls werden diese vernichtet.
Sollten Sie Ihre schritliche Prüfungsleistung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist abholen wollen, reichen Sie bitte zwischen dem 15. Oktober und 01. November des Jahres, in dem die Aufbewahrungsfrist abläuft, einen formlosen schriftlichen Antrag ab Abholung ein. Dieser Antrag muss Ihren Namen, die vollständige Anschrift sowie Ihre Matrikelnummer enthalten. Zudem nennen Sie bitte die Veranstaltung mit Prüfungsnummer (s. BOSS), Prüfungsdatum, Erst-/Zweittermin sowie die hauptverantwortliche Person der Veranstaltung. Richten Sie den handschriftlich unterschriebenen Antrag (digitale Unterschrift möglich) an den Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Stephan Hußmann und senden Sie diesen ausschließlich per E-Mail an das Prüfungsmanagement.
Anträge, die außerhalb des Zeitraums eingehen oder nicht an die oben genannte Mailadresse gesendet werden, können nicht bearbeitet werden.