Viele Studierende aus dem fortgeschrittenen Studium unterstützen die Lehre an der Fakultät für Mathematik als Hilfskraft.

Hilfskräfte betreuen in der Regel Übungsgruppen und Tutorien zu Grundvorlesungen in Mathematik. Sie werden eingesetzt im Bereich Mathematik, Lehramt Mathematik und in den Service-Vorlesungen (Mathematik für andere Studiengänge) sowie im Vorkurs Mathematik (September).

Auf dieser Seite stellen wir einige Informationen für Hilfskräfte an der Fakultät für Mathematik zusammen.

Übersicht

Bewerbungsverfahren und Allgemeines

Bewerbungen sind über ein Online-Formular möglich. Jeweils ab der Mitte des Vorsemesters können Sie sich für die Betreuung von Übungsgruppen etc. im Folgesemester bewerben.

  • neue Bewerbungen und Rückmeldungen für Tätigkeiten im Wintersemester sind jeweils ab ca. Mai/Juni möglich (Personaleinsatzplanung, Weiterbeschäftigungen, Neueinstellungen, Wiedereinstellungen).

  • neue Bewerbungen für Rückmeldungen für Tätigkeiten im Sommersemester incl. Vorkurse Mathematik sind jeweils ab ca. November/Dezember möglich (Personaleinsatzplanung, Weiterbeschäftigungen, Neueinstellungen, Wiedereinstellungen).

Allgemeines
  • Richtlinie der TU Dortmund für die Beschäftigung und Vergütung von studentischen Hilfskräften (SHK-Richtlinie)
  • Richtlinie der TU Dortmund für die Beschäftigung und Vergütung von wissenschaftlichen Hilfskräften (WHF-WHK-Richtlinie)

Weitere Informationen finden Sie auch im Serviceportal (Login mit TU-Account) der TU Dortmund:

Arbeitsstundennachweise (Stundenzettel) - FAQ

Seit April 2016 führen ALLE Hilfskräfte Stundenzettel. Sie schreiben regelmäßig ihre Arbeitsstunden auf und geben sie beim zugehörigen Sekretariat ab, um die Nachweise dann abzeichnen und stempeln zu lassen.

Gerade für neue Hilfskräfte sowie in der Anfangszeit gibt es noch weitere Rückfragen und Anlaufschwierigkeiten, daher gibt es hier eine Sammlung mit Hinweisen und Tipps:

Dateivorlagen

Excel-Versionen
  • Musterdatei für das Wintersemester 2024/2025 (Excel) (Feiertage sind hier bereits eingetragen), Fassung vom August 2024 ("Übertrag" im Oktober beim Semesterstart mit 0,00 eingetragen)

  • Musterdatei für das Sommersemester 2024 (Excel) (Feiertage sind hier bereits eingetragen), Fassung vom März 2024 ("Übertrag" im April beim Semesterstart mit 0,00 eingetragen)

  • Die allgemeinen Hinweise zu Arbeitszeiten, Pausen etc. befinden sich jetzt auf dem allerersten Tabellenblatt.

  • TIPP: Falls Sie kein Excel zur Verfügung haben, nehmen Sie die neueste Version von LibreOffice und öffnen damit die Excel-Datei.

  • Noch ein TIPP: Mit englischsprachigen Tabellenkalkulationsprogrammen gibt es Probleme ...

Ausfüllhinweise
  • Die Excel-Vorlagen sehen für jeden Monat bereits ein Tabellenblatt vor, welches Sie dann ausfüllen.
  • Tragen Sie Ihren Namen in der Tabelle im ersten Monat ein; dann wird er automatisch in alle anderen Monate übertragen.
  • Die Angabe der Tätigkeit (SHK oder WHF, ...) tragen Sie ebenfalls im ersten Monat ein; hier müssen Sie nur eine Änderung im aktuellen Monat vornehmen, falls Sie im Laufe des Semesters einen neuen Vertrag als WHF bekommen!
  • Die Anzahl der Vertragsstunden wird ebenfalls übertragen und muss ggf. korrigiert werden, falls Ihr Vertrag unterschiedliche Stundenzahlen hat (Aufstockung o.ä.).
  • In den Musterdateien sind die Feiertage bereits eingetragen.
  • Arbeitszeiten tragen Sie als Uhrzeit ein (Beispiel: Beginn 12,15 / Pause 0,30 / Ende 14,00 - d.h. Arbeit von 12.15 Uhr bis 14.00 Uhr mit halbstündiger Pause), die Zeitberechnung erfolgt im Dezimalformat (im Beispiel also: 1,25 Stunden).
Arbeitszeit, SOLL-Zeiten
  • Die wöchentliche SOLL-Arbeitszeit ist die SWS-Zahl in Ihrem Vertrag!
  • Die SOLL-Zeiten pro Tag sind als 0,2*SWS (Montag bis Freitag) vorgesehen.
  • Sie sind beschäftigt als SHK, WHF oder WHK im Bereich "Fakultät für Mathematik".
Übertrag Vormonat / FLEX-Gesamt
  • Bitte verwenden Sie immer die gleiche Datei; dann gibt es keine Probleme beim Übertrag der FLEX-Stunden aus dem Vormonat!
  • Der ÜBERTRAG VORMONAT (im November) muss identisch sein zum FLEX-GESAMT-Wert (im Oktober)!
  • Sie können zwischendurch schon mal schauen, ob und wie Sie es schaffen, am Ende des Vertrags auf 0,00 Stunden zu kommen: Wenn Sie im Oktober Ihre SWS-Angabe eintragen, steht im März bereits, wieviel Stunden Sie insgesamt durch Arbeit und Urlaub etc. verbrauchen müssen.
Arbeitstage, Arbeitszeiten
  • Am Feiertag wird nicht gearbeitet, da wird gefeiert!
  • Feiertage 2024: 01. Januar, 29. März, 01. April, 01. Mai, 09. Mai, 20. Mai, 30. Mai,
    03. Oktober, 01. November, 24. Dezember, 25. Dezember, 26. Dezember, 31. Dezember
  • Feiertage 2025: 01. Januar, 18. April, 21. April, 01. Mai, 29. Mai, 09. Juni, 19. Juni,
    03. Oktober, 01. November, 24. Dezember, 25. Dezember, 26. Dezember, 31. Dezember

  • Arbeitszeitregelungen beachten (vgl. gelber Rahmen in der Excel-Datei, erstes Blatt): Pausen bei mehr als 6 Stunden, Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen, nicht mehr als 10 Stunden pro Tag, ...

Urlaub
  • Auch Hilfskräfte haben einen Urlaubsanspruch! Bitte denken Sie daran, diesen Urlaub auch zu nehmen und einzutragen.
  • Pro Semester gibt es ca. 2 Wochen Urlaub. Der genaue Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Stundenumfang des Vertrags. Achten Sie bitte darauf, dass am Semesterende (31. März / 30. September) bzw. am Vertragsende der Urlaub jeweils verbraucht ist.
  • Urlaub wird in der Regel tageweise eingetragen (1. Spalte = U). Dann werden die SOLL-Stunden dieses Tages als Urlaubsstunden gerechnet.
  • Ausnahme: Falls der Gesamtanspruch nicht über ganze Tage abgetragen werden kann, weil der Rest kleiner ist als die SOLL-Zeit eines Tages, wird der Urlaub als "SU" (ART= SU, Urlaub stundenweise) eingetragen; die entsprechende Stundenzahl wird dann in die zweite Spalte (ZEIT) eingetragen. An diesem Tag muss noch Arbeitszeit bis zum vorgegebenen SOLL eingetragen werden. SU kann nur einmal (nur an einem Tag!) eingetragen werden.
  • Beispiel (pdf-Datei) Im Beispiel sind für den März 2022 insgesamt 9,5 Urlaubsstunden (4 Tage "komplett" und ein Tag stundenweise) eingetragen. In der ersten Spalte wird Art= U bzw. Art= SU ausgewählt. Bei SU wird in der zweiten Spalte die Urlaubszeit des jeweiligen Tages angegeben. An diesem Tag wird zusätzlich noch bis zum SOLL gearbeitet.
  • Der Urlaubsanspruch errechnet sich folgendermaßen:
    SWS x 20 (Tage Urlaubsanspruch pro Jahr) : 5 (Tage pro Woche) : 12 (Monate pro Jahr)
    x Anzahl Beschäftigungsmonate, (gerundet)
  • Bei unterschiedlichen SWS während der Vertragslaufzeit (z. B. Aufstockung) wird der Urlaubsanspruch für die jeweiligen SWS pro Monat ermittelt und addiert.
  • Bitte sprechen Sie mit der Dozentin, dem Dozenten oder der Projektleitung die Urlaubszeiten ab.
Grundsätzliches, Ausdrucke
  • Das Formular wird elektronisch ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben (oder elektronisch unterschrieben).
  • Das Formular wird in Papierform (im Original) mit Unterschrift etc. abgegeben (oder als pdf-Datei mit Unterschrift per Mail eingereicht)!
  • Handschriftliche Ergänzungen etc. werden nicht akzeptiert, Sie müssen dann das Formular korrigieren und erneut ausdrucken und abgeben!
  • Bitte auf EINEM Blatt (A4) ausdrucken (ggf. Druckereinstellungen anpassen)! Bitte drucken Sie das Formular groß genug, so dass alles leicht zu lesen ist ...
  • Bitte leserlich ausdrucken (klares Schriftbild, deutlicher Kontrast, keine Rauten (###) statt Zahlen im Ausdruck)!
  • Fehlerhafte, unvollständige, nicht lesbare Stundenzettel werden zurückgegeben und müssen umgehend korrigiert und neu eingereicht werden!
Abgabe der ausgefüllten Stundenzettel
  • Die Stundenzettel werden spätestens bis zum ersten Werktag des Folgemonats im jeweiligen Sekretariat bzw. im Dekanat abgegeben bzw. per Mail dort eingereicht!
Unterschrift und Stempel
  • Bei Übungen etc. lassen Sie das Blatt von der Dozentin oder dem Dozenten der Vorlesung abzeichnen; bei Projekten unterschreibt die jeweilige Projektleitung (Professor*in o.ä.).
  • Wer in zwei verschiedenen Vorlesungen o.ä. mitarbeitet, benötigt zwei Unterschriften.
  • Pro Monat ist nur EIN Stundenzettel auszufüllen; ggf. benötigen Sie zwei Unterschriften (und zwei Stempel) ...
  • Klären Sie in Ihrer Gruppe (Vorlesung o.ä.), wie die Abläufe dort sein sollen (z.B. Abgabe der ausgefüllten Bögen im Sekretariat oder in der wöchentlichen Übungsleitungsbesprechung oder individuell oder ... - resp. Einreichung der ausgefüllten und unterschriebenen Datei per Mail).
"Die Null muss stehen"
  • Das Arbeitszeitkonto (Flex-Stunden) muss am Ende des Vertrags ausgeglichen sein! (Also: FLEX GESAMT = 0,00)
  • Auch die Urlaubsstunden müssen bis zum Vertragsende verbraucht sein!
  • Für eine Differenz von 0,05 Stunden (Dezimal) in der IST-Spalte sind z.B. 3 Minuten Arbeitszeit relevant. (In diesen drei Minuten füllen Sie vielleicht den Stundenzettel aus ...)

Diese FAQ-Liste wird weiter ergänzt. Wenn Sie Anregungen haben, was hier noch erläutert werden sollte, schicken Sie bitte eine Mail an Magdalena Thöne.

Hinweise zu Hilfskrafttätigkeiten

Technische Details
  • Eine Beschäftigung als Hilfskraft ist nur möglich, solange die doppelte Regelstudienzeit nicht überschritten ist.
  • Das Masterstudium startet wieder mit dem 1. Fachsemester, nur die Hochschulsemester werden weitergezählt.
  • Im Bachelorstudium erfolgt eine Beschäftigung als SHK (Studentische Hilfskraft), im Masterstudium als WHF (Wissenschaftliche Hilfskraft mit erstem Abschluss, neuer Einstellungsantrag erforderlich!).
  • Die Vergütung pro Stunde beträgt (ab April 2024) 13,25 € (SHK) bzw. 15,50 € (WHF).
  • Studierende im Bachelor- und Masterstudium können insgesamt maximal 72 Monate als Hilfskraft (SHK + WHF) beschäftigt werden (-> WissZeitVG).
    Hier werden alle Hilfskraftzeiten addiert (ggf. auch andere Hochschulen etc.)
    Hinweis: Es gibt keine "Corona-Verlängerung" für diese maximale Beschäftigungsdauer.
  • Ab 2024 sollen Hilfskraft-Verträge im Regelfall für mindestens 12 Monate ausgestellt werden (z.B. Oktober bis September).
  • Die Stundenzahl (SWS) hängt von der jeweiligen Veranstaltung und dem Arbeitsaufwand ab.
  • Falls jemand zwei Übungen betreut, ist das Stundenvolumen entsprechend etwas höher; hier wird dann allerdings oft die Einkommensgrenze relevant (Kindergeld, Bafög, Einkommenssteuer, ...), was Sie bei Ihren Planungen einbeziehen sollten.
  • Die maximale Stundenzahl beträgt 17 SWS.
  • Der Umfang und die Art der auszufüllenden Formulare ist von verschiedenen Faktoren abhängig (Neueinstellung, Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung / SHK oder WHF etc.).
  • Die Hilfskräfte führen Arbeitszeittabellen und geben diese regelmäßig ab (s.o.).
  • Wenn das Bachelorstudium abgeschlossen ist, ist eine Neueinstellung als Wissenschaftliche Hilfskraft (WHF) möglich. Hierfür sind wieder entsprechende Formalia zu beachten, der Einstellungsantrag muss zudem im Personalrat behandelt werden; daher sind vier bis sechs Wochen einzuplanen ab Antragstellung (Bescheinigung des Prüfungsamtes über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums, Lebenslauf, Führungszeugnis, Studienbescheinigung Masterstudium, diverse Formulare, ...).
Inhaltliche Aspekte
  • Die Fakultät strebt an, für neue Hilfskräfte vor der ersten Tätigkeit als Übungsgruppenleitung, Tutor*in o.ä. eine Didaktik-Schulung durchzuführen. Findet keine Schulung statt oder ist jemand verhindert, sollte eine Teilnahme möglichst vor dem nächsten Semester o.ä. resp. zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.
  • Da viele Lehrveranstaltungen aus zweisemestrigen Zyklen bestehen, starten die meisten Hilfskräfte mit einer Tätigkeit im Wintersemester; viele setzen dann die Tätigkeit im Sommersemester fort (Analysis I/II, Lineare Algebra I/II, Höhere Mathematik I/II, ...).
  • Regelmäßige Besprechungen mit den Dozentinnen und den übrigen studentischen Hilfskräften (SHKs), wissenschaftlichen Hilfskräften (WHFs, WHKs), Mitarbeiterinnen dienen dem gegenseitigen Austausch; die Teilnahme daran ist Teil der Tätigkeit.
  • Neben der Betreuung der Übungsgruppen / Tutorien werden Sprechstunden resp. die Bereitschaft, Fragen der Studierenden zu beantworten (z.B. im Anschluss an die Übung, im HelpDesk, per Mail o.ä.), erwartet.
  • Verschwiegenheit, Vertraulichkeit, Datenschutz etc. sind Selbstverständlichkeiten; hierzu unterschreiben die Hilfskräfte mit ihrem Vertrag auch entsprechende Erklärungen.
  • Nebentätigkeiten sind grundsätzlich möglich; insgesamt darf das Arbeitsvolumen nicht zu groß sein (Hilfskraft-Tätigkeit plus Nebentätigkeit - beides neben dem Studium): Wenn eine Nebentätigkeit besteht oder während der Hilfskraft-Tätigkeit aufgenommen wird, muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden; vom Dekanat resp. vom IEEM muss die Nebentätigkeit dann genehmigt werden.