Promotionsausschuss

Mitglieder des Promotionsausschusses

  • Prof. Dr. Joachim Stöckler (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Stephan Hußmann (stellv. Vorsitz)
  • Prof. Dr. Christoph Buchheim
  • Prof. Dr. Detlev Hoffmann
  • Dr. Christoph Lohmann
  • Dr. Raja Herold-Blasius
  • prom.stud. Wiebke Drews

Stellvertretende Mitglieder des Promotionsausschusses

Prof. Dr. Karl Friedrich Siburg, Prof. Dr. Jeannette Woerner, Dr. Efrain Basurto, prom.stud. Maja Hügging

Aktuelles

Termine

Allgemeine Informationen

  • Eine Promotion an der Fakultät für Mathematik der Technischen Universität benötigt für den Start zwei Dinge: Erstens die Zusage eines Professors / einer Professorin der Fakultät, die Betreuung der Arbeit zu übernehmen, und zweitens die förmliche Zulassung durch den Promotionsausschuss der Fakultät. Neben der Anfertigung, Einreichung und Begutachtung der Promotionsschrift (Dissertation) und der abschließenden mündlichen Prüfung (Disputation) beinhaltet das Promotionsverfahren ein so genanntes "Strukturiertes Promotionsprogramm", innerhalb dessen weitere Leistungen erbracht werden müssen (siehe §9 der Promotionsordnung oder untenstehende Tabelle). Die Doktorandinnen und Doktoranden sind eingeschriebene Studierende der TU Dortmund.

  • Die Einzelheiten aller Verfahrensschritte, insbesondere auch die genauen Zulassungsvoraussetzungen, sind in der Promotionsordnung geregelt, die seit dem 01.12.2013 in Kraft ist.

  • Nach Vorliegen aller Voraussetzungen sollte zügig der Zulassungsantrag beim Promotionsausschuss gestellt werden; ohne die Zulassung durch den Promotionsausschuss kann eine Einschreibung nicht erfolgen. Die oben erwähnte Betreuungszusage ist eine Anlage zum Zulassungsantrag. Musterbriefe siehe unten.

  • Die formalen Standardvoraussetzungen für eine Promotion sind ein Master oder Diplom in Mathematik von einer deutschen Universität, entsprechend für Didaktik der Mathematik. Bei allen Bewerberinnen und Bewerbern mit einem anderen Abschluss werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen individuell geprüft (siehe §§4-6 der Promotionsordung). Dieses betrifft insbesondere alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Studienabschlüssen. Unter Umständen sind dann vor der endgültigen Zulassung promotionsvorbereitende Studien erforderlich. Die Einzelheiten werden durch den Promotionsausschuss individuell im Rahmen des Zulassungsverfahrens geregelt und mitgeteilt.

  • Erforderliche Leistungen aus dem Strukturierten Promotionsprogramm gemäß § 9 (3) und § 25 (3) der Promotionsordung sind bei Abgabe der Arbeit seit dem  01.10.2016 i.d.R. 6 CR für drei Berichte (§ 9 (3) 1), mindestens 6 CR für (weitere) promotionsnahe  Leistungen (§9 (3) 2), mindestens 6 CR wiss. Weiterbildung (§ 9 (3) 3), insgesamt mindestens 30 CR.

  • Der jährliche Bericht soll auf ein bis zwei Seiten die bearbeiteten Fragestellungen und erzielten Ergebnisse zusammenfassen. (Äußere Daten wie Vorträge, Tagungsteilnahmen und Veröffentlichungen können erwähnt werden, machen aber allein noch keinen Bericht aus.)
    NEU !!! Im Berichtszeitraum erbrachte Leistungen zum strukturierten Promotionsprogramm (§ 9 (3)) sollen einzeln aufgeführt und von der jeweiligen Dozentin / vom jeweiligen Dozenten beziehungsweise von der Betreuerin / vom Betreuer abgezeichnet werden.
    Der Berichtszeitraum ist typischerweise das Studienjahr von Anfang Oktober bis Ende September des Folgejahres. Die Abgabe sollte zeitnah erfolgen.
    Der Bericht ist von der Promovendin / dem Promovenden zu unterschreiben, wird dann von der Betreuerin / dem Betreuer gegengezeichnet und vom Promotionsausschuss zu den Akten genommen.

Musterbriefe, Formulare

  • Zulassungsantrag: Musterbrief rtf pdf
  • Betreuungszusage: Musterbrief rtf pdf

Ordnungen, weitere Texte

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Prof.Dr. J. Stöckler
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