Die hier gemachten Angaben und Hinweise, sowie die zum Download bereit gestellten Prüfungsordnungen etc. sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind lediglich die Formulierungen in den Versionen, die in den offiziellen Veröffentlichungsorganen abgedruckt sind.
Für die Anerkennung von Studienleistungen ist jeweils der Prüfungsausschuss zuständig. Weitere Details sind in der Anerkennungsordnung der TU Dortmund geregelt.
Studierende anderer Fakultäten, die die Anerkennung von Mathematik-Modulen beantragen wollen, wenden sich an den Prüfungsausschuss ihres Faches; von dort wird bei Bedarf ein Votum aus der Fakultät für Mathematik eingeholt.
Die Fakultät für Mathematik bietet folgende Studiengänge an:
Mit der Umsetzung des neuen Lehrerausbildungsgesetzes (LABG 2009) gibt es seit dem Wintersemester 2011/2012 neue Studiengänge im Lehramt. Im Gegensatz zum vorherigen Modellversuch (seit 2005/2006) gibt es keine Unterscheidungen mehr zwischen Kernfach und Komplementfach. Alle Lehramtsstudiengänge bestehen aus einem sechssemestrigen Bachelorstudium und einem viersemestrigen Masterstudium. Weitere Details sind in den Studienverlaufsplänen, Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen dargestellt.
Für Habilitationsverfahren gilt die Habilitationsordnung der TU Dortmund (von 1993). Eine übersichtliche Darstellung der Ordnung findet sich in der Fakultät Chemie und Chemische Biologie (html und pdf).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat.
Information zu ausgelaufenen Studiengängen finden Sie hier.