Die hier gemachten Angaben und Hinweise, sowie die zum Download bereit gestellten Prüfungsordnungen etc. sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind lediglich die Formulierungen in den Versionen, die in den offiziellen Veröffentlichungsorganen abgedruckt sind.
Die Vorlesungsverzeichnisse vieler Fächer finden sich auch im System LSF (Lehre - Studium - Forschung); aktuellere Angaben werden vielfach auf den Seiten der Fakultäten und Institute ergänzt.
Weitere Hinweise zum Studium in anderen Fächern sind auf einer Extra-Seite zusammengestellt.
Modulbeschreibungen in anderen Fächern finden sich auch in den dortigen Modulbeschreibungen.
Für die Anerkennung von Studienleistungen ist jeweils der Prüfungsausschuss zuständig. Weitere Details sind in der Anerkennungsordnung der TU Dortmund geregelt.
Studierende anderer Fakultäten, die die Anerkennung von Mathematik-Modulen beantragen wollen, wenden sich an den Prüfungsausschuss ihres Faches; von dort wird bei Bedarf ein Votum aus der Fakultät für Mathematik eingeholt.
Aktuelle Regelungen | Allgemeines, Formalia | Informationen aus den Nachbarfakultäten (gemeinsame Studiengänge) |
Ältere Prüfungsordnungen und Regelungen |
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Die Fakultät für Mathematik der Technischen Universität Dortmund bietet die auf 6 Semester angelegten Bachelor-Studiengänge Mathematik, Technomathematik und Wirtschaftsmathematik an.
Der Studiengang Wirtschaftsmathematik wird dabei gemeinsam mit der Fakultät Wirtschaftswissenschaften angeboten.
Die Studiengänge Mathematik und Technomathematik beinhalten neben der Mathematik (ca. 80 %) ein Anwendungsfach als Nebenfach (ca. 20 %).
Im Rahmen der Akkreditierung 2019 wurden die Studiengänge überarbeitet. In Mathematik und Wirtschaftsmathematik gab es kleinere Änderungen, in Technomathematik sind die Änderungen etwas größer. Einen Überblick über die neuen Strukturen gibt die neue Übersicht mit Beispielen für den Studienverlauf.
Hier finden Sie die Amtlichen Fassungen der Prüfungsordnungen (AM 23/2020).
Wahl des Nebenfachs: Die "Wahl" des Nebenfachs geschieht dadurch, dass die Studierenden die entsprechenden Lehrveranstaltungen (vgl. Nebenfachvereinbarungen) besuchen und dort die Prüfungen ablegen. Eine zusätzliche Einschreibung für das Nebenfach findet nicht statt.
Auch das Nebenfachstudium wird ab 2019 aktualisiert. Die Darstellungen zu den jeweiligen Nebenfächern beschreiben das Nebenfach im Bachelorstudium und im Masterstudium.
Bemerkung: Durch die breite Palette an Nebenfächern kann es vereinzelt zu Überschneidungen von Veranstaltungen im Hauptfach Mathematik und im jeweiligen Nebenfach kommen. Bei häufig gewählten Nebenfächern bzw. Nebenfachvarianten ist dies seltener der Fall (z.B. durch feste Termine für Grundvorlesungen). Bei Bedarf können häufig Absprachen getroffen werden, um die jeweiligen Inhalte der "verpassten" Vorlesungen untereinander bzw. mit den jeweiligen Lehrenden zu klären.
Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag der / des Studierenden ein anderes Nebenfach mit mathematischem / technomathematischem Bezug zulassen, sofern ein von der ausrichtenden Fakultät genehmigter Studienplan vorliegt, nach dem Module im passenden Umfang zu absolvieren sind.
Erfahrungen gibt es hier z.B. bereits mit dem Nebenfach Chemieingenieurwesen.
Für den Studiengang Mathematik wird zusammen mit der Fakultät Sozialwissenschaften an einem Konzept für ein mögliches Nebenfach Soziologie gearbeitet, nachdem dort der Studiengang Soziologie eingerichtet wurde.
Hinweise beim Parallelstudium: Studierende, die zwei Fächer parallel studieren und dabei Leistungen aus dem anderen Fach als Nebenfach anerkennen lassen möchten, machen jeweils das "größte" Modul, denn Runterskalieren ist kein Problem.
Beispiele:
Die Prüfungsordnungen sahen im § 11 (PO 2019) Fristen für die Anmeldung zu Prüfungen und Wiederholungsprüfungen vor ("Drei-Semester-Regel" etc.).
In den Prüfungsordnungen von 2015 (und noch älteren Prüfungsordnungen) fanden sich diese Regelungen im § 8 in analoger Form.
§ 11 Fristen für Prüfungsleistungen, Wiederholung von Prüfungen, Bestehen der Bachelorprüfung, endgültiges Nichtbestehen
(1) Die Anmeldung zum Erstversuch einer Prüfung muss spätestens drei Semester nach dem Semester erfolgen, das nach der entsprechenden Übersicht im Anhang (Studienstruktur) für den Besuch der Lehrveranstaltung vorgesehen ist. Anderenfalls verlieren die Studierenden den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie weisen nach, dass sie das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten haben. Die Frist verlängert sich in den Fällen des § 64 Absatz 3a HG jeweils um die dort angegebenen Zeiträume. Sieht der entsprechende Übersichtsplan keine zeitliche Zuordnung der Lehrveranstaltung zu einem Semester vor, so besteht keine Befristung. § 8 Absatz 5 bleibt unberührt.
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(4) Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss innerhalb von zwei Semestern erfolgen. (MATHEMATIK / TECHNOMATHEMATIK)
(4) Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung in einem mathematischen / wirtschaftsmathematischen Modul muss innerhalb von zwei Semestern und in einem wirtschaftswissenschaftlichen Modul innerhalb von drei Semestern erfolgen. (WIRTSCHAFTSMATHEMATIK)
Anderenfalls verlieren die Studierenden den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie weisen nach, dass sie das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten haben. Die Frist verlängert sich in den Fällen des § 64 Absatz 3a HG jeweils um die dort angegebenen Zeiträume.
Die Prüfungsausschüsse Mathematik / Technomathematik und Wirtschaftsmathematik setzten die Anwendung dieser Regelungen ab Juni / Juli 2021 aus; mit der nächsten Änderung der Prüfungsordnung werden die Prüfungsordnungen entsprechend angepasst.
Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften wendet analoge Fristen ebenfalls nicht mehr an.
Wichtig: Die Anzahl der Prüfungsversuche ändert sich dadurch nicht.
Insbesondere ändert sich die Anzahl der Versuche in Analysis I und Lineare Algebra I nicht: Nur Versuche im ersten Jahr werden als Freiversuch im Sinne der Prüfungsordnung (*) gezählt! (PO 2019)
(*) Diese Freiversuche sind "andere" Freiversuche als die Bonusversuche durch die Corona-Regularien in 2020/2021. Falls beide Regeln anwendbar sind, gibt es aber nicht zwei neue Versuche ;-)
Studierende, die das Bachelorstudium vor dem Winter 2019/2020 begonnen haben, achten bitte darauf, dass sie ab dem Winter 2023/2024 automatisch in die aktuelle Prüfungsordnung (PO 2019/2020) wechseln und dann z.B. keine prüfungslosen Module (im Pflicht-/Wahlpflichtbereich) mehr einbringen können. Relevant für den Studienabschluss ist das Datum der letzten Prüfungsleistung; sehr häufig ist dies der Vortrag zur Bachelorarbeit.
Im Bachelorstudiengang Technomathematik sind in der PO 2019 die Module "Datenstrukturen, Algorithmen, Programmierung" im Rahmen des Nebenfachs vorgesehen.
Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik müssen die Module "Numerik I" und "Themen der Analysis für Wirtschaftsmathematik" mit Prüfung und Note abgeschlossen werden; das Modul "Themen der Analysis für WiMa" ist verkleinert (6 LP, 3 V + 2 Ü).
Hinweise zur Einschreibung in die Studiengänge finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats bzw. unter Bewerben und Einschreiben.
Internationale Studierende finden Informationen zu Fristen, Bewerbungs- und Einschreibeverfahren beim Referat Internationales.
Weitere Informationen zum Studium an der Technischen Universität Dortmund, Informationen für Studierende aus dem Ausland, sowie Hinweise zu Studienvoraussetzungen und allgemein zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Information und Beratung, die erste Anlaufstation für Ihr Studium in Dortmund!
Ein relativ großer Wahlpflichtbereich in den Studiengängen erlaubt den Studierenden die Vertiefung und Bildung von selbstgewählten Schwerpunkten im Laufe ihres Studiums. Beginnend mit Aufbaumodulen oder Bachelor-Vertiefungsmodulen / Master-Grundmodulen werden vielfach Vorlesungszyklen über zwei bis vier Semester angeboten. Die Darstellungen im Modulhandbuch enthalten (in der Online-Version) auch Verweise auf die Veranstaltungen aus den zurückliegenden Semestern sowie auf den Turnus der jeweiligen Veranstaltungen. Zusätzlich findet jeweils im Sommersemester eine Informationsveranstaltung statt, bei der alle Bereiche sich und ihre typischen Vorlesungen sowie die aktuellen Planungen für die Folgesemester vorstellen. Neben den Wahlpflichtvorlesungen (MAT-3xy, MAT-4xy, MAT-6xy, MAT-7xy) werden aufbauend auf derartigen Vorlesungen Seminare und Studienprojekte im Masterstudium angeboten. Bei der Planung der eigenen Vertiefungsgebiete sind neben der Studienfachberatung auch die Dozentinnen und Dozenten der jeweiligen Gebiete gerne behilflich.
Mit der Prüfungsordnung ab 2019 gibt es im Studiengang Technomathematik die Möglichkeit, im Wahlpflichtbereich Mathematik auch mathematikaffine Module aus dem Nebenfach oder aus der Informatik einzubringen (Bachelorvertiefungsmodule, Master-Module)
Hierfür wird ein Antragsformular bereitgestellt; außerdem sind weitere Hinweise dazu zusammengestellt verbunden mit einer ersten Liste möglicher Module; diese Liste wird bei Bedarf weiter aktualisiert.
Für die Anerkennung von Studienleistungen ist jeweils der Prüfungsausschuss zuständig, der die Leistungen anerkennen soll. Weitere Details sind in der Anerkennungsordnung der TU Dortmund geregelt.
Seit dem Wintersemester 2019/2020 ist in allen Studiengängen der TU Dortmund die Abgabe der Abschlussarbeiten in digitaler Form vorgesehen. Der Regelbetrieb gilt für alle Bachelor- und Master-Arbeiten, die ab dem 01. Oktober 2019 angemeldet werden.
In den Prüfungsordnungen sind die Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussarbeit definiert (§ 19 (2): mindestens 120 Leistungspunkte für die Bachelorarbeit, mindestens 60 Leistungspunkte für die Masterarbeit). Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich im Zentralen Prüfungsamt, so dass dies dort überprüft wird. Danach wird vom Zentralen Prüfungsamt ein personalisiertes Anmeldeformular erstellt.
Bereits bei der Anmeldung der Abschlussarbeit werden die Prüfer*innen (Betreuung / Erstgutachten, Zweitgutachten) festgelegt; formal werden sie durch die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bestimmt. Beide Prüfer*innen unterschreiben bereits das Anmeldeformular und erhalten die später abgegebene Abschlussarbeit via EXABASE.
Nach § 19 (4) kann die Abschlussarbeit von jeder Hochschullehrerin oder jedem Hochschullehrer und jeder oder jedem Habilitierten der Fakultät für Mathematik (in Wirtschaftsmathematik: ... der Fakultät für Mathematik oder der Fakultät Wirtschaftswissenschaften), die oder der in Forschung und Lehre tätig ist, ausgegeben und betreut werden.
Vereinbarungsgemäß gilt dies für mindestens eines der beiden Gutachten (Betreuung oder Zweitgutachten); das andere Gutachten kann von einer/einem Postdoc der Fakultät(en) oder auch von anderen (mindestens promovierten) Wissenschaftler*innen erstellt werden (z.B. Professor*innen anderer Fakultäten oder anderer Universitäten). Kandidat*in und Betreuer*in machen dazu einen Vorschlag; wenn die verabredeten Bedingungen passen, wird dieser Vorschlag in der Regel auch angenommen.
Hinweis: Für andere Studiengänge der Fakultät für Mathematik (Lehramt) gibt es ebenfalls Vereinbarungen für die Betreuung und Begutachtung von Abschlussarbeiten; diese sind z.T. etwas anders als die Vereinbarungen für das Fachstudium.
Der Bachelor-Studiengang Data Science (zuvor: Datenanalyse und Datenmanagement) wird gemeinsam mit den Fakultäten Statistik und Informatik angeboten. Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier.
Diese Prüfungsordnungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Winter 2015/2016 im Bachelorstudium eingeschrieben sind. Einige Übergangsregelungen (§23 der Prüfungsordnungen) gelten für alle Studierenden der Bachelorstudiengänge.
Wichtig: Bitte beachten Sie den automatischen Wechsel in die PO 2019 (für alle älteren Prüfungsordnungen) zum Oktober 2023.
Die vorherigen Fassungen der Prüfungsordnungen finden Sie weiter unten.
In den Studiengängen Mathematik und Technomathematik wird neben der Mathematik noch ein Nebenfach belegt. Das Studium des Nebenfachs wird durch die Nebenfachvereinbarungen dargestellt.
Beachten Sie auch weitere Hinweise zu Nebenfächern rechts auf dieser Seite.
Beim Studienbeginn vor 2010 kann das Nebenfach auch nach den Regelungen der Nebenfächer von 2015 studiert werden, (vgl. Mitteilung des Prüfungsausschusses vom März 2012).
Hinweis: Durch die Akkreditierung der Studiengänge in den Jahren 2012 und 2013 haben sich z.T. die Module in den Nebenfächern verändert; es kann daher zu Abweichungen von den oben dargestellten Vereinbarungen kommen. Die Vereinbarungen werden nach und nach an die neuen Strukturen angepasst.
Die vorherigen Dokumente werden nur zur Information angegeben. Relevant sind die aktuellen Ordnungen und Dokumente.
Wichtig: Bitte beachten Sie den automatischen Wechsel in die PO 2019 (für alle älteren Prüfungsordnungen) zum Oktober 2023.