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Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik: Änderungen ab Winter 2026/2027

Neue Prüfungsordnungen ab Winter 2026/2027 geplant

Im Zuge der Akkreditierung der Studiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik sind kleinere Änderungen vorgesehen, die für alle Studierenden gelten, die das Bachelorstudium oder das Masterstudium ab dem Winter 2026/2027 beginnen.

Studierende älterer Prüfungsordnungen können auf Antrag ebenfalls in die neue Prüfungsordnung wechseln.
(Übergangsfrist: 1,5-fache Regelstudienzeit für die letzte Eingangskohorte vom Sommer 2026)

Ab dem Wintersemester 2030/2031 gelten die Bachelorprüfungsordnungen für ALLE Studierenden der Bachelorstudiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik.

Ab dem Sommersemester 2029 gelten die Masterprüfungsordnungen für ALLE Masterstudierenden der Masterprüfungsordnungen Mathematik, Technomathematik / Industrial Mathematics, Wirtschaftsmathematik.


Übersichten über Studienstrukturen und Beispiele für Studienverlaufspläne

Beispiele für einen möglichen Studienverlauf sowie die Studienstrukturen sind jeweils in den Prüfungsordnungen (ganz am Ende) dargestellt. Sie werden hier für jeden Studiengang separat zusammengestellt, um einen ersten Überblick zu geben. Neu sind dabei auch die Beispiele für einen Studienverlauf beim Studienstart im Sommersemester.


Programmierausbildung

Die Programmierausbildung wird für alle Bachelorstudiengänge neu strukturiert. Zugleich erfolgt ein Wechsel der für das Studium verwendeten Programmiersprache: Ab 2027 wird Python statt Matlab und C++ als Standard eingesetzt.

Es wird Übergangs- und Ersatzregelungen etc. geben, damit alle Studierenden in ihrem Studium die "passenden" Programmierkenntnisse erlernen können.

Beispiele / Stichpunkte:

  • Numerik im Winter 2026/2027: Programmiersprache Matlab -> COP-Kurs im September 2026
  • Numerik im Winter 2027/2028: Programmiersprache Python -> Python-Veranstaltung im CoMa-Modul im Sommer 2027

  • C++: Blockveranstaltung im März 2026 als letztmaliges Angebot im Rahmen des Moduls MAT-106-M in dieser Form;
    Übergangsregelungen für Studierende der PO 2019 in Vorbereitung
  • Studienbeginn Sommer 2026: hier wird bereits die Teilnahme an der neuen Programmierausbildung (CoMa) vorgesehen; Details sind in Vorbereitung

Technomathematik: MINT-Bereich

Bisher gibt es die Möglichkeit, auf Antrag mathematikaffine Module aus den Nebenfächern oder aus der Informatik im Wahlpflichtbereich Mathematik einzubringen. Ein neuer MINT-Bereich im Bachelor- und Masterstudium ersetzt diese Regelung und soll etwas flexibler sein; die MINT-Leistungspunkte können in Mathematik oder im Nebenfach erbracht werden.

Technomathematik: Simulationstechniken und Master-Projekt

Im Masterstudium Technomathematik / Industrial Mathematics werden die Module Simulationstechniken und Studienprojekt jeweils etwas verkleinert; entsprechend wird der Wahlpflichtbereich Mathematik etwas größer.

Mathematik, Technomathematik: Intervallregelung für das Nebenfach auch im Bachelorstudium

Mit der neuen Bachelorprüfungsordnung wird die "Intervallregelung" aus dem Masterstudium übernommen. Zwischen Mathematik und Nebenfach können 1-2 Leistungspunkte verschoben werden: Statt 150 & 30 LP können es auch 148 & 32 oder 151 & 29 LP o.ä. sein.


Wirtschaftsmathematik: Programmierausbildung, Analysis III, Wiwi-Pflichtmodule

Im Bachelorstudium Wirtschaftsmathematik wird die Informatik-/Programmierausbildung aktualisier; auch hier ist das CoMa-Modul vorgesehen. In Mathematik wird das Modul Analysis III (statt der kleineren Version) vorgesehen. In Wirtschaftswissenschaften gibt es künftig 5 (statt bisher 4) Pflichtmodule.

Wirtschaftsmathematik: Kostenrechnung und Controlling & Bilanzierung - schon ab 2026 aktualisiert

Da die Fakultät Wirtschaftswissenschaften ihr Programm zum Winter 2025/2026 aktualisiert hat, gibt es bereits Übergangsregelungen für Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik.


Abschlussarbeit: Vortrag benotet

Das Abschlussarbeitsmodul besteht jeweils aus der schriftlichen Arbeit und einem Vortrag, in dem die Ergebnisse der Arbeit vorgestellt werden.

Bisher muss der Vortrag bestanden werden (unbenotet). Mit den neuen Prüfungsordnungen wird auch der Vortrag zur Abschlussarbeit benotet. Die Gesamtnote des Abschlussarbeitsmoduls ergibt sich dann aus den beiden Noten (schriftliche Arbeit, Vortrag), jeweils gewichtet mit der Anzahl der zugehörigen Leistungspunkte (12 & 3 bzw. 26 & 4).


Allgemeine Änderungen: Änderungen, die (auch) für die Prüfungsordnungen 2019 bzw. 2023 relevant sind

Einige Änderungen und Aktualisierungen betreffen bestimmte Module und damit alle Prüfungsordnungen.