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Das Außerschulische vermittlungsorientierte Praktikum und das Außerschulische Praktikum im Berufsfeld für BfP Mathematik

Biwi-Koordinator ist zur Zeit Dr. Peter Furlan.

Dies sind Informationen zum BiWi Entscheidungsfeld Praxisfeld Vermittlung und Praxisfeld Fach.
  1. Lesen Sie die Dokumentation
  2. Suchen Sie einen Praktikumsplatz.
  3. Lassen Sie sich vom BiWi-Koordinator bestätigen, dass dieser Platz anerkennungsfähig ist.
  4. Leisten Sie Ihr Praktikum ab.
  5. Schreiben Sie den Praktikumsbericht und geben Sie ihn bei mir ab.

1. Lesen Sie die Infos

Wichtige Informationsquellen sind
  1. Prüfungsordnung Bachelor
  2. Fachspezifische Bestimmungen
  3. Das Service-Paket für Studierende
  4. Die Seiten von C. Walzebug für das außerschulische Praktikum im Studiengang BvP mit Informationen zur Form des Praktikumberichts
1. Der entsprechende Abschnitt der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang im Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung“ an der Universität Dortmund vom 01.10.2005
§ 6 Praxisphasen

Die Praxisphasen umfassen im Bachelorstudiengang insgesamt 8 Wochen bzw. 240 Zeitstunden. Sie werden in affinen beruflichen Tätigkeitsfeldern abgeleistet und durch Lehrveranstaltungen begleitet. Ziel ist es, erste berufliche Erfahrungen strukturiert vorzubereiten und in Anbindung an das Fächerstudium zu reflektieren und auszuwerten. Praxisphasen unterstützen im Hinblick auf das Studium individuelle Profilbildungen.

Die Praxisphasen werden in Form von 2 x 4 Wochen im ersten (rehabilitationswissenschaftliches Profil) oder zweiten (fachwissenschaftliches und vermittlungswissenschaftliches Profil) Studienjahr im Rahmen des Erprobungs- und Entscheidungsfeldes absolviert. Sie werden durch Veranstaltungen des Entscheidungsfeldes begleitet.


Studierende Lehramt: Studierende fachlicher Master:
a) Studierende, die eine Lehramtsausbildung anstreben und nach Abschluss des Bachelorstudiums einen entsprechenden Master of Education (Lehramt) erwerben wollen, sollen 4 Wochen Praxisphase in einer Schule des angestrebten Lehramts absolvieren. Die universitäre Begleitung erfolgt durch Erziehungswissenschaft. Spezifische Schulformbezogene Regelungen bestimmen die Fachbereiche/Fakultäten. Weitere 4 Wochen Praxisphase sollen in einem ebenfalls vermittlungswissenschaftlich geprägten (außerschulischen) Berufsfeld abgeleistet werden. Sie werden fachdidaktisch begleitet. b) Studierende, die einen fachlichen Master oder eine Berufstätigkeit nach Abschluss des Bachelorstudiums anstreben, sollen 4 Wochen Praxisphasen in einem vornehmlich vermittlungswissenschaftlich geprägten Berufsfeld absolvieren. Weitere 4 Wochen Praxisphasen sollen in einem fachlich geprägten Berufsfeld abgeleistet werden.

Die Praktikumseinrichtungen, in denen die Praxisphasen absolviert werden können, sind im außerschulischen Bereich von den Studierenden auf der Basis der Vorgaben der jeweils gültigen Praxisordnung selbst vorzuschlagen.

Näheres regelt die Praktikumsordnung.

2. Der Passus in den fachspezifischen Bestimmungen Mathematik
§ 7 Bildung und Wissen

A. Bereich »Entscheidungsfeld / Praxisstudien«

(1) Zusätzlich zu den in § 6 angegebenen Studien des Fachs Mathematik als Kern– oder Komplementfach ist ein interdisziplinäres fachdidaktisches Modul im Bereich Entscheidungsfeld zu studieren, das ein außerschulisches, vermittlungsorientiertes Praktikum vorbereitet und begleitet. Dieses Modul ist aus dem Angebot von Kern- und Komplementfach wie folgt zusammengesetzt:

Kernfach Mathematik Komplementfach Mathematik
(a) Wird das vermittlungswissenschaftliche Praktikum im Kernfach absolviert, dann werden 4 SWS (6 CP) Fachdidaktik des Kernfachs und 2 SWS (3 CP) Fachdidaktik des Komplementfachs studiert (b) Wird das vermittlungswissenschaftliche Praktikum im Komplementfach absolviert, dann werden 4 SWS (6 CP) Fachdidaktik des Komplementfachs und 2 SWS (3 CP) Fachdidaktik des Kernfachs studiert.
Dies ist in beiden Fällen die Vorlesung "Mathematik der Klassen 5-10" und die dazugehörige Übung.

(2) Die Studierenden sind für die Organisation eines außerschulischen Praktikumsplatzes in einem fachdidaktisch orientierten Berufsfeld selbst verantwortlich. Mögliche Berufsfelder beschäftigen sich zum Beispiel mit der mathematischen Früherziehung in Kindergärten, mit außerschulischer Nachhilfe, mit der Entwicklung oder Beurteilung von Lernmaterialien oder Lernsoftware, mit Nachmittagsbetreuung, mit der schulpsychologischen Betreuung u.Ä.

Praktikum in Mathematik Praktikum im anderen Fach
(3) Studierende, die ihr Praktikum im Fach Mathematik absolvieren, schließen die zugehörigen fachdidaktischen Veranstaltungen mit einer benoteten Teilleistung ab, die im Sinne der PO-BAMod-LB mit 4 SWS und 6 CP im Bereich »Bildung und Wissen« gewichtet wird. Das außerschulische Praktikum selbst schließt mit einer unbenoteten Teilleistung ab. (4) Studierende, die ihr Praktikum nicht im Fach Mathematik absolvieren, schließen die zugehörige Lehrveranstaltung des Fachs mit einer unbenoteten Studienleistung ab.
Die "benotete Teilleistung" ist die Klausur zu "Mathematik der Klassen 5-10"

Nur für Studierende fachlicher Master:
(5) Studierende, die im Rahmen des Entscheidungsfeldes kein erziehungswissenschaftliches Modul studieren, müssen stattdessen zusätzlich zu dem fachdidaktischen Modul ein fachbezogenes Modul absolvieren. Durch dieses Modul wird eine zweite außerschulische Praxisphase, die in einem fachwissenschaftlich orientierten Berufsfeld durchgeführt wird, vorbereitet und begleitet.

(6) Die Studierenden sind für die Organisation eines außerschulischen Praktikumsplatzes in einem fachwissenschaftlich orientierten Berufsfeld selbst verantwortlich. Mögliche Berufsfelder beschäftigen sich zum Beispiel mit der Erhebung und Auswertung von statistischen Daten, mit der Beratung in finanziellen Angelegenheiten, mit der Optimierung von Arbeitsabläufen mit der Erstellung von Algorithmen u.Ä.

(7) Das fachbezogene Modul bleibt im Fach Mathematik unbenotet und schließt mit einer Teilleistung ab.
Es müssen in den Modulen BWE_M3.1 und BWE_M3.2 zweimal zwei SWS studiert werden. Diese werden durch den Besuch einer weiteren Veranstaltung aus den Moduln Ke9 bis Ke12 oder (nach Absprache mit dem Studienfachberater) einer anderen Veranstaltung aus dem Lehrangebot des Fachbereichs erbracht. Die Übung zu dieser Veranstaltung (2 SWS) gilt als Vorbereitungs- und Begleitseminar (Modul BWE_M3.3).

Der Modul wird nach Wahl des Veranstalters durch eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgeschlossen.


(8) Die Organisation und Inhalte der Veranstaltungen sowie die Form der Praktikumsbegleitung und Leistungsüberprüfung sind in den Modulkatalogen festgelegt, die diesen fachspezifischen Bestimmungen beigelegt sind.

(9) Über die Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Fachs Mathematik im Sinne dieses Bereichs von »Bildung und Wissen« erbracht werden, entscheidet der Prüfungsausschuss „Lehrerbildung“ des Fachbereichs im Einzelfall.

3. Hier erhalten Sie das AVP-Service-Paket für Studierende des ZfL mit
  • Praxisfeld Vermittlung - Anschreiben für Praktikumsbewerbung (2006- IX-26, try).doc
  • Praxisfeld Vermittlung - Kurzinfo für Praktikumsgeber (2006- VII-26, try).pdf
  • Praxisfeld Vermittlung - Leitfaden zu Struktur & Inhalt der Praxisphase (2006-IX-26, try).pdf
  • Praxisfeld Vermittlung - Leitfaden zum Ablauf der Praxisphase (2006-IX-26, try).pdf
  • Praxisfeld Vermittlung - Praktikumsbescheinigung (2006- IX-26, try).pdf

2. Suchen Sie einen Praktikumsplatz.

Zitat aus Praxisfeld Vermittlung - Leitfaden zu Struktur & Inhalt der Praxisphase (2006-IX-26, try).pdf (s.o.)

Beispiele für Praktikumsorte:
  • Fort- und Weiterbildungsinstitute
  • Bibliotheken/ Fachbibliotheken
  • Pressestellen
  • Marketing-Abteilungen
  • journalistische Redaktionen
  • Radio- oder Fernsehstudios
  • Internetdienste
  • produzierende Wirtschaftsunternehmen
  • Logistikunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Stadtverwaltung/ Kirchenverwaltung
  • Schulämter/ Jugendämter/ Sozialämter
  • Stadtarchive/ Informationszentren
  • Gesundheitsdienste
  • Kirche und kirchliche Dienste
  • Diakoniestation/ Pflegemanagement
  • Beratungsstellen
  • Jugendtreffs/ Ferien- und Freizeitangebote
  • Familienberatungsstellen
  • Förderung benachteiligter Kinder
  • Marktforschungsinstitute
  • Meinungsforschungsinstitute
  • Personalberatung
  • Personalagenturen
  • Übersetzerbüros/ Fremdsprachenassistenz
  • Werbe-Agenturen/ Grafikbüros/ Designbüros
  • Zirkus-/ Musik-/ Tanz-/ Theater-Projekte
  • thematische Museen
  • Natur- und Landschaftsparks
  • bewegungspädagogische Institute
  • Hilfsorganisationen/ gemeinnützige Einrichtungen
  • Musikschulen/ Kunstschulen
  • Theater/ Kindertheater
  • interdisziplinäre/ universitäre Forschungsinstitute
  • Strafgefangenenrehabilitation

Praktikumssuche

Die Studierenden suchen sich selbsttätig ihren Praktikumsort und stimmen rechtzeitig – möglichst frühzeitig vor dem Praktikumsbeginn – mit der Dozentin bzw. mit dem Dozenten der universitären Begleitveranstaltung die Eignung des Praktikums ab.

Das außerschulische vermittlungsorientierte Praktikum wird entweder Kernfach oder Komplementfach zugeordnet. Über Eignung des Praktikums entscheidet der betreffende Fachprüfungsausschuss. Aus dieser Fachzuordnung ergibt sich das Fach, in dem das Begleitseminar dieses Moduls studiert werden soll. Für die Anerkennung der fachlichen Eignung ist die Tätigkeit, die die Studierenden im Praktikum kennen lernen, und die mit ihr verbundenen Kompetenzen deutlich stärker zu werten als der Praktikumsort.

Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Tätigkeit als Übungsleiter(in) bzw. Tutor(in)als Praktikum anerkennen zu lassen.

3. Lassen Sie sich vom BiWi-Koordinator bestätigen, dass dieser Platz anerkennungsfähig ist.

Besuchen Sie dazu die Sprechstunde Dienstag, 11:45-12:15, in Raum 638 oder vereinbarenSie per Telefon (755-3439) oder mail (peter.furlan(at)math.uni-dortmund.de) einen Termin.

4. Leisten Sie Ihr Praktikum ab.

Zitat aus Praxisfeld Vermittlung - Leitfaden zu Struktur & Inhalt der Praxisphase (2006-IX-26, try).pdf (s.o.)

Praktikumsumfang

Für sowohl das Praxisfeld Vermittlung als auch des Praxisfeld Fach gilt: Der Umfang der außerschulischen Praxisphase orientiert sich am Umfang des vierwöchigen Schulpraktikums. Ob ein vorgeschlagenes Praktikum diesem Umfang entspricht, beurteilt der Fachprüfungsausschuss bzw. dessen Delegierter. Die außerschulische Praxisphase soll zwar in der Regel im vierwöchigen Block erfolgen, kann nach Absprache aber auch in regelmäßigen Einzeltermin absolviert werden.

Das bedeutet, dass das Praktikum ca. 120 Zeitstunden umfassen soll.

5. Schreiben Sie den Praktikumsbericht und geben Sie ihn beim BiWi-Koordinator ab.

Zitat aus Praxisfeld Vermittlung - Leitfaden zu Struktur & Inhalt der Praxisphase (2006-IX-26, try).pdf (s.o.)

Praktikumsbescheinigung und Praktikumsreflexion

Die Praxisphasen werden in allen Praxisfeldmodulen auf folgende Weise in das universitäre Studium eingebettet:

  1. Die aktive Praktikumsarbeit der Studierenden wird von den Praktikumsinstitutionen einschließlich Stichwort zur Haupttätigkeit und Zeitumfang bescheinigt.
  2. Zu jedem Praktikum müssen die Studierenden zur theoretischen Vertiefung und der Reflexion der Praxiserfahrungen einen Praktikumsbericht bzw. andere adäquate Berichtsformen vorlegen bzw. präsentieren.
  3. Die Praktikumsreflexionen werden im Rahmen derjenigen Lehrveranstaltung im betreffenden Praxisfeld-Modul vorgelegt bzw. präsentiert, die explizit der Praktikumsvorbereitung oder –begleitung im Sinne von §2 der BiWi-spezifischen Bestimmungen dient (Modul BWE_Mx.3).

Beachten Sie dazu die Hinweise auf den Seiten von C. Walzebug.

Der Bericht sollte bis spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums vorliegen.
Der Bericht muss in Papierform und unterschrieben abgegeben werden.